Dr. med. Volker Dietz | Dr. med. Peggy Hummel-Kemmer | Dr. med. Maren Dietz | Hausärztliche Versorgung

 

 C O R O N A - I M P F A T T E S T E

Startseite

A T T E S T E

>>> Atteste aufgrund Krankheit

>>> Atteste für Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen

>>> Atteste für Kontaktpersonen von Schwangeren

BITTE ACHTEN SIE DARAUF, DASS FÜR DIE AUSSTELLUNG
EINER BESCHEINGIGUNG DURCH SIE
FÜR IHRE KONTAKTPERSONEN EINE
ECHTE PFLEGE- ODER BETREUUNGSBEDÜRFTIGKEIT
VORLIEGEN MUSS.


A T T E S T E...A U F G R U N D...K R A N K H E I T


Folgende Voraussetzungen müssen für den Erhalt eines Attests (Gruppe 2) vorliegen:

1. Alter unter 70 Jahre UND

2. das Vorliegen einer der folgenden Erkrankungen:

- Personen mit Trisomie 21
- Personen nach Organtransplantation
- Personen mit einer Demenz, mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung
- Personen mit Krebs und Blutkrebserkrankungen
- Personen mit speziellen Lungenerkrankungen insbesondere, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung
- Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen
- Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung
- Personen mit chronischer Nierenerkrankung
- Personen mit Fettleibigkeit (Adipositas: BMI über 40)


NOCH NICHT IMPFBERECHTIGT SIND PERSONEN MIT

- behandlungsfreier Krebserkrankung mit einer Remissionsdauer > 5 Jahre
- Immundefizienz oder HIV-Infektion
- Autoimmunerkrankungen oder Rheuma
- Herzerkrankungen (Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Vorhofflimmern, koronare Herzkrankheit oder arterielle Hypertension)
- zerebrovaskulären Erkrankungen, Schlaganfall oder anderer chronischen neurologischen Erkrankung
- Asthma bronchiale
- chronisch entzündliche Darmerkrankung
- Diabetes mellitus ohne Komplikationen
- Adipositas (BMI über 30)

UUU

Wie erhalte ich ein Attest?

Wenn Ihrer Meinung nach beide obigen Voraussetzungen erfüllt sind - und nur dann - melden Sie sich bitte telefonisch oder per eMail in unserer Praxis.

Das Attest kann am Folgetag in der Praxis abgeholt oder auch per Post zugeschickt werden.

Sollten Sie doch noch nicht zur berechtigten Gruppe gehören, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.



A T T E S T E...F Ü R...K O N T A K T P E R S O N E N


DIESE ATTESTE WERDEN NICHT VOM HAUSARZT AUSGESTELLT!

Atteste für Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen

Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person, die das 70. Lebensjahr vollendet oder bei der eine Erkrankung nach Nummer 6 oder 7 vorliegt. Die Kontaktpersonen werden von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt.
(Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis der Kontaktperson + Bestätigung der pflegebedürftigen Person oder einer sie vertretenden Person (PDF) (Ggfs. Nachweis der gesetzlichen Vertretung, z.B. durch Betreuerausweis und Vermerk des Aufgabenkreises) + Altersnachweis der pflegebedürftigen Person oder ärztliches Zeugnis über eine Diagnose der Prioritätsgruppe 2 (erhältlich über Hausarzt) + Kopie des bereits vorliegenden Bescheids der Pflegekasse über die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit oder ein anderes, dem entsprechenden Dokument der Pflegekasse, z.B. über die Gewährung von Leistungen, Höherstufungen im Pflegegrad etc.)

>>> DOWNLOADLINK FÜR DAS ATTEST (Pflege)

Atteste für Kontaktpersonen von Schwangeren

Bis zu zwei enge Kontaktpersonen (von 18 bis einschließlich 64 Jahren) von einer schwangeren Person, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden.
(Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis + Bestätigung der schwangeren Person oder einer sie vertretenden Person (PDF) + Nachweis über das Vorliegen einer Schwangerschaft).

>>> DOWNLOADLINK FÜR DAS ATTEST (Schwangere)

S O Z I A L M I N I S T E R I U M...B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

>>> zur Liste der aktuell Impfberechtigten

K A S S E N Ä R Z T L I C H E...B U N D E S V E R E I N I G U N G

>>> Übersicht der Priorisierungsgruppen


I M P F K A T E G O R I E N


Impfberechtigt sind Personen der Priorität 1 und 2, sowie ab 2. Mai 21 aus der Priorität 3 alle über 60jährigen und Personen mit entsprechenden Vorerkrankungen (noch nicht die beruflich der Gruppe 3 zugeordneten).

Die Übergänge zwischen den einzelnen Gruppen werden fließend sein. Achten Sie bitte in den Medien darauf, wann Ihre Gruppe in den Impfprozeß aufgenommen wird.

   
Höchste Priorität (1)

über 80-Jährige
Personen, die in (teil-)stationären Einrichtungen oder in ambulant betreuten Wohngruppen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind
Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten
Personen, die regelmäßig Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durchführen
Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, Corona-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten
Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen (vor allem Onkologie, Transplantationsmedizin und schwer immunsupprimierte Patienten)

Hohe Priorität (2)

über 70-Jährige
Personen mit Trisomie 21, mit Demenz, mit Conterganschädigung, mit geistiger Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
Personen nach einer Organtransplantation
Personen u. a. mit folgenden Krankheiten:
- Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40)
- chron. Nierenerkrankung
- chron. Lebererkrankung
- Diabetes mellitus mit Komplikationen
- COPD
- Mukoviszidose
- behandlungsbedürftige Krebserkrankungen
- Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen
bis zu zwei enge Kontaktperson zu pflegebedürftigen Personen ab 70 Jahren bzw. mit o. g. Erkrankungen mehr erfahren »
bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren mehr erfahren
Personen, die in (teil-)stationären Einrichtungen für geistig behinderte Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen
Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste
Personen, die regelmäßig zum Zwecke der Diagnostik des Coronavirus SARS-CoV-2 Körpermaterial entnehmen
Polizei- und Einsatzkräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind
Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur
Personen, die in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen oder in Frauenhäusern leben oder tätig sind
Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht

Erhöhte Priorität (3)

über 60-Jährige
Personen mit folgenden Krankheiten:
- Adipositas (BMI über 30)
- Immundefizienz oder HIV-Infektion
- Diabetes mellitus ohne Komplikationen
- div. Herzerkrankungen (Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Vorhofflimmern, koronare Herzkrankheit oder arterielle Hypertension)
- Schlaganfall
- Krebs (behandlungsfrei in Remission befindlich, wenn die Remissionsdauer mehr als fünf Jahre beträgt)
- Asthma
- Autoimmunerkrankungen und Rheuma
Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko; z. B. in Laboren oder Personal ohne Patientenkontakt
bis zu zwei enge Kontaktperson zu pflegebedürftigen Personen ab 60 Jahren bzw. mit o. g. Erkrankungen
Personen in relevanter Position in Regierungen, Verwaltungen und den Verfassungsorganen, in Streitkräften, bei der Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und THW, Justiz und Rechtspflege
Personen, die als Wahlhelfer tätig sind
Personen in relevanter Position in Unternehmen der kritischen Infrastruktur, in Apotheken und Pharmawirtschaft, öffentlicher Versorgung und Entsorgung, Ernährungswirtschaft, Transportwesen, Informationstechnik und Telekommunikation
Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind
Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht

Stand: 26.03.2021

Praxisteam
Leistungsspektrum
Service
Links
Downloads
Infobereich
Tradition
Sprechzeiten
Wartezeiten
Kontakt
Lage und Anfahrt
Parkplätze
Impressum
Datenschutz
 
 
 

  nach oben
 
 
 
 
 

  nach oben
 
 
 
 
 

  nach oben
 
 
 
 

  nach oben
 
 
 
 
 

 nach oben
 
 
 
 
 

 nach oben
 
 
 
 
 

 nach oben
 
 
 
 
 

 nach oben
 
 
 
 
 

 nach oben
 
 
 
 
 

 nach oben