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Die Kopflaus (Pediculus humanus capitis) ist ein flügelloses Insekt aus der Ordnung der Tierläuse (Phthiraptera). Sie gehört zur Familie der Primatenläuse (Pediculidae) und zur Gattung Pediculus. Diese Gattung umfasst vier Arten, von denen zwei ausschließlich den Menschen parasitieren: Pediculus humanus und Pediculus capitis.

Hardheimer Kopflaus

A U S...F Ü R...D I E...L A U S

Textmaterial der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:

Das Aus für die Laus: So werden Sie die Blutsauger schnell wieder los

Wenn Sie bei Ihrem Kind einen Kopflausbefall festgestellt haben, ist das zwar lästig, aber noch lange kein Beinbruch. Wichtig ist nun allerdings eine rasche und sorgfältige Behandlung.

Mit einer kombinierten Behandlung erfolgreich gegen Kopfläuse vorgehen

Die optimale Behandlung des Kopflausbefalls besteht nach heutiger Auffassung in einer (zeitlich) aufeinander abgestimmten Kombination verschiedener Maßnahmen:

> Anwendung eines für die Behandlung von Kopfläusen zugelassenen Mittels (zweimal innerhalb von 8 bis 10 Tagen),

> sorgfältiges Auskämmen mit Haarpflegespülung und einem Läuse- bzw. Nissenkamm (alle vier Tage).

Diese Empfehlung wurde von Experten erarbeitet und stützt sich auf langjährige Erfahrungen und zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen.

Die kombinierte Behandlung mit einem zugelassenen Läusemittel und nassem Auskämmen ist mit einem gewissen Aufwand verbunden und verlangt auch Ihrem Kind einiges ab: Es muss geduldig sein, längere Zeit still sitzen, unter Umständen auch ein Rupfen und Ziehen in den Haaren aushalten. Sicher haben Sie eine Idee, wie Sie Ihrem Kind die Prozedur erleichtern können - vielleicht kann ja jemand eine Geschichte vorlesen, so lange die Behandlung dauert.

Sicher ist: Die Mühe lohnt sich. Denn Sie können davon ausgehen, dass Sie die Plagegeister auf diese Weise mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch wirklich loswerden.

1. Behandlung mit einem zugelassenen Arzneimittel / Medizinprodukt

Für die Läusebehandlung geeignete Mittel bekommen Sie in Ihrer Apotheke. Wenn Sie über ein Rezept Ihrer Kinderärztin oder Ihres Kinderarztes verfügen, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Behandlung Ihres Kindes.

Zur Behandlung von Kopflausbefall steht mittlerweile eine recht große Auswahl äußerlich anzuwendender Mittel zur Verfügung, die auf unterschiedlichen Wirkstoffen und Wirkungsweisen beruhen.

Wirkstoffe, die schon sehr lange in Läusemitteln verwendet werden, sind Pyrethrum (ein Extrakt aus der Chrysanthemenblüte), Allethrin oder Permethrin. Sie machen die Läuse zunächst unbeweglich und töten sie dann ab. Die Wirksamkeit entsprechender Mittel gegen Kopfläuse wurde wissenschaftlich nachgewiesen.

Ein neuerer Ansatz, Läuse abzutöten, besteht darin, mithilfe bestimmter Substanzen die Atmungsöffnungen der Läuse zu verkleben. Wissenschaftlich geprüft und vom Umweltbundesamt (zunächst befristet) zugelassen wurden verschiedene Mittel auf der Basis von Dimeticon (ein dünnflüssiges Siliconöl) sowie ein Mittel auf der Basis von Kokosöl.

Alle vom Umweltbundesamt zugelassenen Mittel wurden nicht nur auf Wirksamkeit, sondern auch auf gesundheitliche Unbedenklichkeit hin geprüft. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnt aber Anwender von silikonölhaltigen Mitteln vor der leichten Entflammbarkeit einiger dieser Mittel und der damit verbundenen Verbrennungsgefahr.

Lassen Sie sich am besten in Ihrer Apotheke bei der Auswahl eines geeigneten Mittels beraten und besprechen Sie dort auch direkt, was bei der Anwendung des Mittels zu beachten ist.

Für welches Läusemittel Sie sich auch entscheiden: Gehen Sie im Hinblick auf die angegebene Menge, Verteilung und Einwirkzeit des Präparats immer streng nach der Gebrauchsanweisung vor, da sonst der Erfolg der Behandlung gefährdet ist.

Wiederholte Anwendung des Läusemittels in jedem Fall notwendig

Die meisten zugelassenen Läusemittel wirken sehr gut gegen erwachsene Läuse und Läuselarven, aber leider nicht oder nur eingeschränkt gegen die Eier in den Nissen. Deshalb können an den Tagen nach der Erstbehandlung mit Läusemittel noch Larven nachschlüpfen. Aus diesem Grund ist es unbedingt notwendig, am Tag 8, 9 oder 10 nach der Erstbehandlung (= Tag 1) eine Wiederholungsbehandlung mit Läusemittel durchzuführen. Dies gilt für alle Läusemittel – auch wenn es in der Gebrauchsanweisung vereinzelt anders angegeben ist. Bei dieser zweiten Behandlung werden die Larven vernichtet, die seit der ersten Kopfwäsche geschlüpft sind.

2. Nasses Auskämmen mit Pflegespülung und einem Läuse- oder Nissenkamm

Um ganz sicher zu gehen, sollten die Haare - zusätzlich zur Behandlung mit Läusemittel - alle vier Tage nass ausgekämmt werden, also am Tag der Erstbehandlung (Tag 1) sowie an den Tagen 5, 9 und 13.

Gehen Sie beim nassen Auskämmen wie folgt vor:

> Tragen Sie eine handelsübliche Haarpflegespülung auf (nicht ausspülen). Sie erleichtert das Auskämmen und hindert die Kopfläuse am Weglaufen.

> Kämmen Sie das feuchte Haar sorgfältig Strähne für Strähne mit einem Nissen- oder Läusekamm vom Ansatz bis in die Haarspitzen aus.

> Streichen Sie den Kamm nach jedem Durchkämmen auf einem Tuch oder Küchenpapier aus. Wenn Sie darauf Larven oder Läuse finden, kämmen Sie dieselbe Strähne noch einmal aus. Wenn Sie beim nassen Auskämmen keine Larven oder Läuse mehr finden, können Sie sich freuen: Der erste Behandlungsschritt war erfolgreich! Bitte führen Sie aber trotzdem in jedem Fall noch die Zweitbehandlung mit Läusemittel durch!

Nissen- oder Läusekämme sind spezielle Kämme mit sehr eng beieinander liegenden Zinken, die deshalb sehr gut dafür geeignet sind, Läuse, Larven und Nissen zu erfassen. Sie bekommen solche Kämme in Ihrer Apotheke.

Behandlungsschema für die kombinierte Behandlung

Für die kombinierte Behandlung wird ein festes Behandlungsschema empfohlen. Es berücksichtigt den Entwicklungszyklus von Kopfläusen und soll sicherstellen, dass nicht nur die ausgewachsenen Läuse, sondern auch die später geschlüpften Larven entfernt werden.

Gehen Sie deshalb bei der empfohlenen Kombination beider Verfahren bitte nach folgendem Behandlungsschema vor:

> Tag 1 (Tag der Entdeckung des Kopflausbefalls): Behandlung mit Läusemittel und anschließend nasses Auskämmen mit Pflegespülung und Läuse- oder Nissenkamm.

> Tag 5: Nasses Auskämmen mit Pflegespülung und Läuse- oder Nissenkamm, um früh geschlüpfte Larven zu entfernen.

> Tag 8, 9 oder 10: Zweite Behandlung mit Läusemittel, um spät geschlüpfte Larven abzutöten; anschließend nasses Auskämmen mit Pflegespülung und Läuse- oder Nissenkamm.

> Tag 13: Kontrolluntersuchung durch nasses Auskämmen mit Pflegespülung und Läuse- oder Nissenkamm.

> Tag 17: Eventuell letzte Kontrolle durch nasses Auskämmen mit Pflegespülung und Läuse- oder Nissenkamm.

Kontrolle und Behandlung der übrigen Familienmitglieder

Wenn Sie auf dem Kopf eines Familienmitglieds Läuse, Larven oder Nissen mit entwicklungsfähigen Eiern entdeckt haben, ist es wahrscheinlich, dass auch andere Familienmitglieder bereits betroffen sind. Kontrollieren Sie deshalb umgehend und sorgfältig die Köpfe aller Familienmitglieder. Am besten, Sie behandeln gleich alle, bei denen sich Läuse finden, gemeinsam - das verringert den Aufwand und verhindert eine gegenseitige Neuansteckung.

Wenn keine Insektizide angewandt und/oder ärztlicher Rat eingeholt werden sollte

In der Regel können Sie die Behandlung der Kopfläuse zwar selbst durchführen, aber es gibt doch einige Fälle, in denen Sie zunächst ärztlichen Rat einholen sollten:

> Bei Kindern im Säuglings- und Kleinkindalter sollten Sie vor der Behandlung ärztlichen Rat einholen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kann Ihnen ein geeignetes Mittel empfehlen bzw. verschreiben.

> Bei Erkrankungen der Kopfhaut oder wundgekratzten Stellen.

> Während Schwangerschaft und Stillzeit sowie bei einer Chrysanthemenallergie oder dem seltenen MCS-Syndrom (multiple chemical sensivity, mehrfache Überempfindlichkeit gegen chemische Substanzen) wenden Sie bitte entweder ausschließlich die Methode des nassen Auskämmens an oder fragen Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin, ob es Läusemittel gibt, die Sie bedenkenlos anwenden dürfen.

Entfernen der leeren Nissen nach erfolgreicher Behandlung

Die klebrigen Nissen bleiben auch nach einer erfolgreichen Behandlung des Kopflausbefalls oft noch lange an den Haaren haften. Leere Nissen stellen zwar keine Gefahr mehr dar, aber dennoch möchten die meisten Menschen sie aus kosmetischen Gründen gerne loswerden.

Am besten verfahren Sie nach der oben beschriebenen Methode des nassen Auskämmens mit Haarpflegespülung und einem Läuse- oder Nissenkamm. Unter Umständen müssen Sie dieses Auskämmen mehrmals wiederholen, bis alle Nissen beseitigt sind.

Insbesondere bei feinem Haar kann es vorkommen, dass nicht alle Nissen am Nissenkamm hängen bleiben. In diesem Fall müssen die Nissen, die oft an der Haarunterseite versteckt sind, mit den Fingerspitzen herausgezogen werden.
(Originallink zur BZGA)

W I E D E R Z U L A S S U N G...Z U R...S C H U L E...E T C.

Interview mit dem Experten Dr. Michael Forßbohm
Wann dürfen Kinder nach Kopflausbefall zurück in Schule oder Kindergarten?

Dr. Michael Forßbohm befasst sich seit Jahren am Gesundheitsamt Wiesbaden mit dem Thema Kopfläuse und berät dort Eltern und Gemeinschaftseinrichtungen.

Dr. Forßbohm kennt das Problem "Kopfläuse" sowohl von seiner wissenschaftlichen und rechtlichen Seite als auch aus der praktischen Erfahrung. Er arbeitet als Experte eng mit dem Robert Koch-Institut in Berlin zusammen, das in Deutschland für Fragen des Infektionsschutzes zuständig ist. Wir haben uns mit ihm über die Frage unterhalten, wann Kinder, bei denen Kopflausbefall festgestellt wurde, wieder die Schule oder Kindertagesstätte besuchen dürfen - eine Frage, bei der es in der Praxis oft zu Unsicherheiten oder gar Konflikten kommt.

Herr Forßbohm, eine Frage, die sowohl Eltern als auch die Leiterinnen und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen sehr beschäftigt und viel diskutiert wird, ist: Wann dürfen Kinder, bei denen ein Kopflausbefall festgestellt wurde, wieder zurück in die Schule oder Kindertagesstätte? Wie handhaben Sie diese Frage am Gesundheitsamt Wiesbaden?

Die Kinder dürfen direkt nach der Behandlung mit einem zur Tilgung des Kopflausbefalls geeigneten Mittel wieder in den Kindergarten oder die Schule gehen.

Ist die Frage der Wiederzulassung in der Gemeinschaftseinrichtung denn rechtlich irgendwo geregelt und, wenn ja, wie?

Das Infektionsschutzgesetz verbietet von Kopfläusen befallenen Kindern den Besuch von Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen, solange eine Übertragung der Kopfläuse zu befürchten ist (gleiches gilt für Personal, das Kontakt zu Kindern hat). Kinder, bei denen Läuse entdeckt werden, während sie in der Schule sind, müssen dennoch nicht umghend nach Hause geschickt werden. Sie müssen nur darauf achten, dass sie an diesem Tag keinem anderen Kind mehr zu nahe kommen. Bei kleinen Kindern gibt eine Mütze oder ein Kopftuch Sicherheit vor Übertragung.
Nach korrekter Behandlung mit einem zur Tilgung des Kopflausbefalls geeigneten Mittel ist keine Übertragung von Kopfläusen im Laufe der nächsten 8 Tage zu befürchten, so dass dem Besuch der Einrichtung nach der Behandlung keine fachlichen Bedenken entgegenstehen.

Kann man denn aufgrund der vorliegenden wissenschaftlichen Ergebnisse tatsächlich davon ausgehen, dass nach der ersten Behandlung mit einem zugelassenen Läusemittel keine Übertragungsgefahr mehr von dem Kind ausgeht? Und was sind dazu Ihre Erfahrungen in der Praxis?

Die auf der Entwesungsmittelliste (Liste des Umweltbundesamtes, in der die geprüften Mittel zur Bekämpfung von tierischen Schädlingen verzeichnet sind) verzeichneten Läusemittel wirken sicher bei fachgerechter Anwendung. Alle Läuse, sowohl die Larven wie auch die ausgewachsenen Insekten, werden vernichtet. Sie sterben entweder schon während der Behandlung oder in den nächsten Stunden. Auf dem Kopf verbleiben noch Eier, aus denen im Laufe der ersten Woche Larven schlüpfen. Sie verlassen den Kopf ihres Wirtes nicht und legen auch noch keine Eier. Um sie zu dezimieren, wird empfohlen, die Haare am Tag 5 nass auszukämmen. Um sie endgültig zu vernichten, sollte der Kopf am Tag 8, 9 oder 10 erneut mit dem Läusemittel behandelt werden. Danach ist der Kopflausbefall individuell getilgt. Übrig bleiben die Nissen, das sind leere Hüllen, die nach dem Schlüpfen der Larven weiter am Haar kleben.

Leiterinnen und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen berichten uns immer wieder, dass in ihrer Schule oder Kindertagesstätte trotz erfolgter Behandlung der von Kopflausbefall betroffenen Kinder die Läuseplage nicht gestoppt werden konnte. Woran kann das liegen?

Zunächst muss gefragt werden, ob Läuse, Larven oder Nissen beobachtet wurden. Wenn tatsächlich ausgewachsene Läuse weiter in einer Gruppe zirkulieren, ist dies meistens darauf zurückzuführen, dass Kommunikation und Handlungsbereitschaft in der Elternschaft mangelhaft sind, oder dass die Behandlung der Kopfläuse bei einzelnen befallenen Mitgliedern der Gruppe unwirksam war. Unwirksam kann eine Behandlung sein, wenn ein unwirksames Mittel eingesetzt wurde oder ein wirksames Mittel falsch angewandt wurde, oder wenn Kopfläuse gegen die eingesetzte Konzentration eines Wirkstoffs unempfindlich sind. Solche Resistenzen wurden beispielsweise in Großbritannien beobachtet. In Deutschland wurden Untersuchungen zu Resistenzen von Kopfläusen bisher nicht durchgeführt. Nach meiner Erfahrung kommt der mangelhaften Kommunikation und Handlungsbereitschaft in der Elternschaft die größte Bedeutung unter den genannten Möglichkeiten zu.

Halten Sie es für ausreichend, wenn nur die Eltern die erfolgte Behandlung bestätigen müssen? Wäre es nicht besser, wenn die Kinder grundsätzlich ärztlich untersucht werden müssten und die Ärztin oder der Arzt ihnen erst die "Läusefreiheit" bescheinigen müsste, bevor sie wieder die Schule oder Kindertagesstätte besuchen dürfen?

Die Regelung, dass Eltern die Behandlung bestätigen müssen, rückt die Verantwortung dorthin, wo sie hingehört und wo sie auch wirksam ist: nämlich in die Familie. Es bedarf keiner ärztlichen Kunst, um einen Kopflausbefall zu entdecken und zu behandeln. Wir raten zum "nassen Auskämmen", um den Behandlungserfolg zu kontrollieren. Das geht viel besser im häuslichen Badezimmer als in der Arztpraxis. Ärztliche Atteste sind keine Kassenleistung, auch wenn eine Schule sie einfordert, sondern kosten die Eltern 15 Euro. Das bedeutet einen ärgerlichen Verlust von Zeit und Geld. Diesen Kosten steht nach unseren Erfahrungen kein entsprechender Gewinn von Sicherheit gegenüber. Das kann ich nach fünf Jahren praktischer Erfahrung in Wiesbaden bezeugen.

Manche Kinder können ja, zum Beispiel aufgrund einer Chrysanthemenallergie, nicht mit chemischem Läusemittel behandelt werden; manchmal wollen Eltern auch grundsätzlich keine Insektizide anwenden. Wozu raten Sie in diesem Fall und wann dürfen diese Kinder wieder die Schule oder Kindertagesstätte besuchen?

Ich empfehle in diesen Fällen das "nasse Auskämmen". Sorgfältiges Auskämmen des mit Wasser und Pflegespülung angefeuchteten Haars an jedem vierten Tag (Tag 1 - 5 - 9 - 13 - 17) vermindert das Risiko der Übertragung von Kopfläusen erheblich. Wenn es richtig gemacht wird, können Kinder nach dem ersten Auskämmen weiter in die Schule gehen. Zumindest wir in Wiesbaden handhaben das so.

Herr Forßbohm, wir danken Ihnen für das Gespräch.
(Originallink zur BZGA)

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