Rangfolge der vorrangig zu impfenden
Personengruppen:
1. Beschäftigte in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
mit Kontakt zu Patienten oder infektiösem Material.
2. Personen ab einem Alter von 6 Monaten
mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines
Grundleidens, wie zum Beispiel:
chronische Krankheiten der Atmungsorgane, chronische Herz-Kreislauf-,
Leber- und Nierenkrankheiten, Malignome, Diabetes und andere
Stoffwechselkrankheiten, neurologische und neuromuskuläre
Grundkrankheiten, angeborene oder erworbene Immundefekte mit
T- oder B-zellulärer Restfunktion, HIV-Infektion
3. Schwangere (vorzugsweise ab dem zweiten Trimenon) und Wöchnerinnen
(mit nicht adjuvantiertem Impfstoff)
4. Haushaltskontaktpersonen, die eine mögliche Infektionsquelle
für unge impfte Risikopersonen (besonders Säuglinge
unter 6 Monaten, Indikationsgruppen unter 2. und 3.) sein können
5. alle übrigen Personen im Alter von 6 Monaten bis 24 Jahren
6. alle übrigen Personen im Alter von 25 bis 59 Jahren
7. alle übrigen Personen ab 60 Jahre
aus dem Epidemiologischen
Bulletin 50 / 2009 des RKI
Download hier
Mittlerweile können sich alle Menschen
- soweit Impfstoff vorhanden - gegen die Schweinegrippe impfen
lassen.
Am 3. Dezember wurde vom Robert Koch
Institut eine Vorabveröffentlichung ins Internet gestellt,
die eine einmalige Impfung in allen Altersgruppen für
angemessen hält. Nur bei sogenannten gehäuften Impfdurchbrüchen
(also Erkrankungen trotz Impfung) könnte diese Empfehlung
sich wieder ändern.
Geändert 12.12.2009 |